Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LIZENZVERTRAGSUNTERNEHMEN

Diese allgemeinen Bedingungen des nachstehenden Lizenzvertrags enthalten die wichtigsten Bedingungen, die für die Verwendung der HogeNood-Software gelten.

1. DEFINITIONEN

1.1 HogeNood - ist ein in den Niederlanden registriertes Unternehmen mit der Handelskammernummer 82343861. Der Firmensitz befindet sich in Heerhugowaard - Stationsplein 99-182, 1703 WE.

1.2 HogeNood Toilettenmanagementsystem oder Software - Software mit dem Namen HogeNood und hergestellt von HogeNood. Die Software umfasst die mobile Anwendungssoftware, die Tablet-Software und die Content-Management-Software.

1.3 Mobile Anwendungssoftware oder HogeNood-App - eine Software namens HogeNood, die von HogeNood für Smartphones (Geräte mit Android- und iOS-Betriebssystemen) hergestellt wird und dem Kunden einen Überblick darüber verschafft, welche Organisationen und Lizenznehmer einen Toilettenservice anbieten und zu welchen Bedingungen.

1.4 Tablet-Software oder HogeNood Tablet - Software mit dem Namen HogeNood, die von HogeNood für Tabletts hergestellt wird und es Besuchern ermöglicht, zu bewerten. Die Reinigungskräfte sind in der Lage, ihre Reinigungssitzungen digital zu markieren. Der Lizenznehmer wird Werbung präsentieren können.

1.5 Content Management Software oder HogeNood CMS - von HogeNood hergestellte Software mit dem Namen HogeNood, die es dem Lizenznehmer ermöglicht, seinen Toilettendienst anzubieten, zu verwalten und zu überwachen. Die Rechte des Benutzers hängen von dem HogeNood-Paket ab, mit dem der Zugriff auf diese HogeNood-CMS-Komponenten erfolgt.

1.6 High-Level Access Package - die Art des Pakets bestimmt die Rechte, die im High-Level Access CMS freigegeben werden. Es werden folgende Arten von High-Level-Paketen unterschieden: Bronze, Silber oder Gold. Die Rechte pro Paket sind auf der Website angegeben.

1.7 Kunde - eine Person, die die HogeNood App benutzt und Toilettendienstleistungen von Organisationen oder dem Lizenznehmer anfordern kann.

1.8 Lizenznehmer - eine juristische Person, die einen Toilettendienst anbietet. Alle Lizenznehmer werden auch Partner von HogeNood.

1.9 Benutzer - eine vom Lizenznehmer angestellte Person, die dem Kunden den Toilettendienst ermöglicht. Die Anzahl der Benutzer wird auf die Anzahl der erworbenen HighNecessity-Pakete maximiert.

1.10 Allgemeine Geschäftsbedingungen - diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des von HogeNood angebotenen Lizenzvertrags.

1.11 Vereinbarung - eine Vereinbarung zwischen HogeNood und dem Lizenznehmer über die Nutzung der Software, bestehend aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen zusätzlichen Bedingungen, die in Zukunft zwischen HogeNood und dem Lizenznehmer vereinbart werden können.

1.12 Lizenz - das Recht, die Software in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu nutzen.

1.13 Website - Die Website von HogeNood kann über www.hogenood.nl aufgerufen werden.

1.14 Preisliste - Die Preisliste von HogeNood mit den Preisen, die der Lizenznehmer als Lizenzgebühr an HogeNood zahlen muss.

1.15 Lizenzgebühr - die vom Lizenznehmer an HogeNood für die Nutzung der Software zu entrichtende Gebühr. Die zu zahlende Gebühr hängt von der HogeNood-Tablettengebühr in Kombination mit der HogeNood-CMS-Gebühr ab.

1.16 HogeNood-Tablettengebühr - Gebühr, die vom Lizenznehmer an HogeNood für die Nutzung der HogeNood-Tablette zu entrichten ist. Die zu zahlende Gebühr hängt von der Anzahl der HogeNood-Tabletten ab.

1.17 HogeNood CMS-Gebühr - Gebühr, die der Lizenznehmer für die Nutzung von HogeNood CMS an HogeNood zu entrichten hat. Die zu zahlende Gebühr hängt von der Anzahl und Art der HogeNood-Pakete ab. Die Preise finden Sie auf der Preisliste.

2. BEITRITT ZUM ABKOMMEN

2.1 Vor der Nutzung der Software muss der Lizenznehmer dem Angebot zustimmen, das HogeNood dem Lizenznehmer unterbreitet hat. Damit bestätigt der Lizenznehmer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach erstellt HogeNood ein persönliches Konto für den Lizenznehmer mit einem von HogeNood gewählten Passwort. Wenn der Lizenznehmer kein Angebot erhalten hat, aber dennoch ein persönliches Konto erhalten hat und die Software nutzt, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls bestätigt.

Sie bestätigt das:

2.1.1 sie eine rechtmäßig gegründete Organisation ist und in Übereinstimmung mit dem Gesetz berechtigt ist, dieses Abkommen zu schließen;

2.1.2 diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig gelesen und verstanden hat, einschließlich aller Verpflichtungen, die sich für den Lizenznehmer wie hierin festgelegt ergeben;

2.1.3 sie stimmt zu, an die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Vertrag festgelegten Bedingungen gebunden zu sein;

2.1.4 alle an HogeNood übermittelten Informationen genau, richtig und vollständig sind;

2.1.5 Unbefugten nicht zu gestatten, das Konto des Lizenznehmers zu benutzen oder es auf andere zu übertragen oder abzutreten;

2.1.6 sie die Software nicht für unautorisierte oder ungesetzliche Nutzung verwendet;

2.1.7 sie die Software oder andere HogeNood-Inhalte nicht ohne die schriftliche Zustimmung von HogeNood kopieren oder verteilen wird;

2.1.8 sie jederzeit vollständig mit dem geltenden Recht in der Europäischen Union übereinstimmt;

2.1.9 er mit der Datenschutzrichtlinie von HogeNood, die über die Website zugänglich ist, voll und ganz einverstanden ist.

2.2 Die Nutzer des Lizenznehmers haben Anspruch auf ein persönliches Konto zur Nutzung des HogeNood CMS.

2.3 Die Passwörter, die der Lizenznehmer und der Benutzer für die Nutzung der Software erhalten haben, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. SOFTWARE & UNTERSTÜTZUNG

3.1 Die Software ermöglicht es dem Lizenznehmer und den Benutzern, Anfragen von Kunden zu erhalten, die an der Nutzung des vom Lizenznehmer angebotenen Toilettendienstes interessiert sind. Um Zweifel auszuschließen, kann HogeNood in keiner Weise als im Namen des Kunden handelnd angesehen werden.

3.2 Für zusätzliche Informationen über die Software konsultieren Sie bitte die Website.

3.3 Die vollständige und rechtzeitige Zahlung der HogeNood CMS-Gebühr berechtigt den Lizenznehmer, Unterstützung von HogeNood (an Werktagen zwischen 08:00 und 17:00 Uhr niederländischer Zeit) per E-Mail oder Telefon von dem Ihnen bekannten Relationship Manager zu erhalten. Die Unterstützung beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Abkommen beginnt, und endet mit der Beendigung des Abkommens. HogeNood hat das Recht, die Konten des Lizenznehmers und der Nutzer ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen, wenn die Zahlung des Lizenznehmers um mehr als 14 (vierzehn) Tage nach dem ursprünglichen Zahlungsdatum verzögert wird.

3.4 HogeNood wird alles vernünftigerweise Mögliche tun, um die Software fehlerfrei zu betreiben. HogeNood reagiert umgehend auf die erste Anfrage des Lizenznehmers bei Mängeln und behebt diese, soweit die Software und ihre Funktionalität betroffen sind.

4. LIZENZIERUNG

4.1 HogeNood gewährt dem Lizenznehmer hiermit, vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrags, eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den hier beschriebenen Bedingungen.

4.2 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Benutzern eine Unterlizenz zur Nutzung von HogeNood CMS gemäß den hier beschriebenen Bedingungen zu gewähren. Um Unklarheiten zu vermeiden: Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, HogeNood CMS an andere Personen als Benutzer zu lizenzieren oder Unterlizenzen zu vergeben.

4.3 Der Lizenznehmer zahlt HogeNood eine Gebühr gemäß Abschnitt 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.4 Die erteilte Lizenz ist für einen unbegrenzten Zeitraum gültig.

4.5 Die erteilte Lizenz und die vom Lizenznehmer erteilten Unterlizenzen werden zum Zeitpunkt der Beendigung der Vereinbarung automatisch widerrufen. Nach Beendigung des Vertrags müssen der Lizenznehmer und die Nutzer die Nutzung der Software sofort einstellen, und HogeNood ist berechtigt, die persönlichen Konten ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu entfernen.

4.6 Alle Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software, einschließlich Code und Datenbank, sind Eigentum von HogeNood. Der Lizenznehmer erwirbt keine Eigentumsrechte an der Software oder der zugehörigen Dokumentation.

5. LIZENZGEBÜHR

5.1 Der Lizenznehmer zahlt die Lizenzgebühr an HogeNood für die Nutzung der Software in der in der Preisliste angegebenen Höhe:

5.1.1 Jahresgebühr für jede HighNood-Tablette (auch als HighNood-Tablettengebühr angegeben)

5.1.2 Jahresgebühr für die Nutzung von HogeNood CMS (auch als HogeNood CMS-Gebühr bezeichnet). Die zu zahlende Gebühr hängt von der Anzahl und Art der HogeNood-Pakete ab.

5.2 Alle in der Preisliste genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Preisliste kann sich von Zeit zu Zeit ändern. HogeNood wird die Lizenznehmer mindestens (14) vierzehn Tage vor Inkrafttreten der jeweiligen Änderungen per E-Mail benachrichtigen.

5.3 Jedes Jahr zahlt der Lizenznehmer die Lizenzgebühr im Voraus an HogeNood.

6. AKTUALISIERUNGEN

6.1 HogeNood stellt dem Lizenznehmer die aktuellsten Versionen der HogeNood-Software zur Verfügung.

6.2 Wenn der Lizenznehmer über ein HogeNood-Tablett verfügt, verpflichtet er sich, die aktuellste Version des HogeNood-Tabletts zu installieren.

7. GARANTIEN

7.1 Die HogeNood-Software wird ohne Mängelgewähr verwendet, und HogeNood gibt keine Gewährleistungen hinsichtlich der Verwendung oder Leistung der HogeNood-Software. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass kein Softwareprodukt frei von Fehlern ist.

8. HAFTBARKEIT

8.1 HogeNood haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Lizenznehmer oder den Nutzern, die direkt oder indirekt unter den Vertrag fallen oder die Software nutzen, entstehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

8.1.1 jeden direkten oder indirekten finanziellen Verlust;

8.1.2 erwartete Verluste oder Gewinne;

8.1.3 Verlust von Geschäften, Verträgen, Kontakten, Firmenwert, Ansehen und/oder jeglichen Verlusten, die aufgrund von Geschäftsunterbrechungen entstehen können;

8.1.4 Verlust oder Ungenauigkeit von Daten; und

8.1.5 oder jede andere Art von Verlust oder Beschädigung.

8.2 HogeNood haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Kunden, die die Software verwenden, und ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden, die dem Lizenznehmer oder den Benutzern als Folge dieser Handlungen oder Unterlassungen von Kunden entstehen können.

8.3 HogeNood haftet nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren der Software und jegliche Verluste oder Schäden, die dem Lizenznehmer und/oder den Nutzern daraus entstehen können. HogeNood ist berechtigt, die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer und/oder Benutzer zu beenden, wenn der Lizenznehmer und/oder die Benutzer die Software auf einem inkompatiblen oder nicht autorisierten Gerät verwenden.

8.4 HogeNood haftet nicht für Verluste oder Schäden, die den Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des vom Lizenznehmer oder den Nutzern angebotenen Toilettendienstes entstehen können.

8.5 Die Nichterfüllung durch einen von HogeNood ist eine Verpflichtung infolge höherer Gewalt. Höhere Gewalt sind Umstände, die sich der Kontrolle von HogeNood entziehen und die von HogeNood zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung vernünftigerweise nicht berücksichtigt, vermieden oder behoben werden konnten.

8.6 Der Lizenznehmer ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer guten und stabilen Internetverbindung und Stromversorgung verantwortlich, damit die HogeNood-Software und insbesondere das HogeNood-Tablett ordnungsgemäß funktionieren können.

8.7 Der Lizenznehmer haftet in vollem Umfang für die Verletzung der Vereinbarung.

8.8 Der Lizenznehmer ist voll haftbar für alle direkten und/oder indirekten Verluste und/oder Schäden, die HogeNood infolge der Verletzung der Vereinbarung erleidet.

9. DAUER UND BEENDIGUNG

9.1 Die Vereinbarung beginnt auf unbestimmte Zeit, wenn das Angebot vom Lizenznehmer unterzeichnet wird. Selbst wenn der Lizenznehmer kein Angebot erhalten hat, aber ein persönliches Konto und ein Passwort erhalten hat und die Software benutzt, tritt der Vertrag zum Zeitpunkt des Einloggens in Kraft.

9.2 HogeNood kann die Vereinbarung jederzeit kündigen, indem der Lizenznehmer vorab schriftlich benachrichtigt wird. Der Lizenznehmer wird in jedem Fall 14 (vierzehn) Kalendertage im Voraus benachrichtigt.

9.3 HogeNood ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes gegen den Vertrag und/oder geltendes Recht seitens des Lizenznehmers und/oder der Nutzer sofort zu kündigen.

9.4 Nach Beendigung dieser Vereinbarung müssen der Lizenznehmer und die Benutzer die Nutzung der Software sofort einstellen, alle HighNood-Kopien der Software müssen zurückgegeben und/oder von Geräten entfernt werden.

9.5 Der Lizenznehmer kann die Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an HogeNood kündigen. Diese Benachrichtigung geht mindestens 30 (dreißig) Kalendertage im Voraus ein.

10. ÄNDERUNGEN

10.1 HogeNood kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Version auf der Website (https://www.hogenood.nu/legal.html) ändern. HogeNood benachrichtigt die Lizenznehmer über Änderungen per E-Mail mindestens (sieben) Tage vor Inkrafttreten der jeweiligen Änderungen.

10.2 Wenn der Lizenznehmer mit den oben beschriebenen Änderungen nicht einverstanden ist, muss der Lizenznehmer unverzüglich eine schriftliche Mitteilung an HogeNood senden und die Nutzung der Software einstellen. In dieser Situation gilt das Abkommen zum Zeitpunkt der Ankündigung der Änderung von HogeNood als beendet. Wenn der Lizenznehmer die Software nach dem Datum, an dem die Änderung in Kraft tritt, weiterhin verwendet, wird davon ausgegangen, dass der Lizenznehmer die Änderung akzeptiert hat.

11. KONTAKTINFORMATIONEN

11.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, HogeNood unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sich die Kontaktinformationen des Lizenznehmers ändern, und diese Informationen korrekt und aktuell zu halten.

11.2 Die Kontaktinformationen von HogeNood sind auf der Website verfügbar.

12. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

12.1 Sollte sich ein Teil dieser Vereinbarung als ungültig, unverbindlich und/oder nicht durchsetzbar erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die gemäß den anwendbaren Bestimmungen gültig und durchsetzbar bleiben.

12.2 Jede nach diesem Abkommen erforderliche Notifikation ist angemessen wie folgt zu kennzeichnen (i) persönlich übergeben, (ii) per Kurier mit Zustellnachweis, (iii) per Einschreiben oder (iv) per E-Mail. Jede in Übereinstimmung mit diesem Absatz 13.2 gesendete oder versandte Mitteilung gilt als erhalten: (i) bei persönlicher Übergabe an die Partei zum Zeitpunkt der Übergabe; (ii) bei Übermittlung durch einen Kurierdienst das von dem Kurierdienst angegebene Datum, an dem der Umschlag mit der Benachrichtigung zugestellt wurde; (iii) bei Übermittlung per Einschreiben am zehnten Tag nach der Übergabe des Dokuments an das Postamt zur Übergabe an die Partei; und (iv) bei Übermittlung per E-Mail am Tag, an dem die Partei, die die E-Mail bestätigt, die entsprechende E-Mail erhalten hat, oder am zweiten Kalendertag nach dem Absenden der E-Mail. Voraussetzung dafür ist, dass der Absender keine Fehlermeldung (Benachrichtigung, dass die E-Mail nicht an die Partei zugestellt wurde) erhalten hat.

13. ANWENDBARES RECHT

13.1 Die Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem durchgesetzt.

13.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben können, werden durch Verhandlungen beigelegt. Wenn der Streit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden kann, wird der Streit vom Bezirksgericht Nord-Holland, Standort Alkmaar, Niederlande, entschieden.

Datum des Inkrafttretens: 05-05-2015